Rechtliches

Die Verwaltung der Tagespflegestellen wird im Landkreis Barnim seit 1. Januar 2007 durch das dortige Jugendamt selbst wahrgenommen. Dabei muß dort ein Antrag auf Betreuung des Kindes in einer Tagespflegestelle gestellt werden. Weiterhin muß der Rechtsanspruch auf Betreuung gem. Kita-Gesetz Brandenburg erfüllt sein, dieser wird durch das Jugendamt im Antragsverfahren geprüft.
Hier finden Sie Informationen, Ansprechpartner & Antragsformulare des Jugend- amtes.

Für die Inanspruchnahme einer Tagespflegestelle für Ihr Kind werden Gebühren (Elternbeiträge) durch den Landkreis Barnim (Jugendamt) erhoben und sind auch dort zu entrichten.
Hier finden Sie die Satzung mit Gebührentabelle (Amtsblatt des Landkreises, S. 6)

Weitere interessante Informationen zum Thema Kindertagesbetreuung können Sie auch hier beim Ministerium für Bildung, Jugend und Soziales des Landes Brandenburg nachlesen ...


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